Förderverein
Welchen Zweck erfüllt der Förderverein innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Dahlenburg?
Als Institution der Samtgemeinde Dahlenburg ist die Feuerwehr ein abhängiger Zweig der Verwaltung. Die einzige Aufgabe der Feuerwehr ist die Sicherstellung des Brandschutzes und die Technische Hilfeleistung innerhalb der Samtgemeinde Dahlenburg. Der Förderverein dagegen ist für die kulturellen Aufgaben der Feuerwehr, die nicht Bestandteil des Brandschutzgesetzes sind, nötig.
Da Institutionen des öffentlichen Rechtes keine eigene Kasse führen können, müssen Zuwendungen jeglicher Art an die Feuerwehr in einem Verein verwaltet werden. Diese Gelder werden verwendet, um Veranstaltungen, wie den Tag der offenen Tür oder das Osterfeuer, zu finanzieren, sowie für außerordentliche Anschaffungen für den Feuerwehrdienst, welche die Einsätze und Übungen für das Personal angenehmer machen und die Sicherheit durch bessere persönliche Ausrüstung und Einsatzgerätschaften erhöhen. Die Anschaffungen des Fördervereins für die Feuerwehr stellen eine Erweiterung der gesetzlichen Vorschriften, die der Träger der Feuerwehr, also die Samtgemeinde, erfüllen muss, dar.
Als Institution der Samtgemeinde Dahlenburg ist die Feuerwehr ein abhängiger Zweig der Verwaltung. Die einzige Aufgabe der Feuerwehr ist die Sicherstellung des Brandschutzes und die Technische Hilfeleistung innerhalb der Samtgemeinde Dahlenburg. Der Förderverein dagegen ist für die kulturellen Aufgaben der Feuerwehr, die nicht Bestandteil des Brandschutzgesetzes sind, nötig.
Da Institutionen des öffentlichen Rechtes keine eigene Kasse führen können, müssen Zuwendungen jeglicher Art an die Feuerwehr in einem Verein verwaltet werden. Diese Gelder werden verwendet, um Veranstaltungen, wie den Tag der offenen Tür oder das Osterfeuer, zu finanzieren, sowie für außerordentliche Anschaffungen für den Feuerwehrdienst, welche die Einsätze und Übungen für das Personal angenehmer machen und die Sicherheit durch bessere persönliche Ausrüstung und Einsatzgerätschaften erhöhen. Die Anschaffungen des Fördervereins für die Feuerwehr stellen eine Erweiterung der gesetzlichen Vorschriften, die der Träger der Feuerwehr, also die Samtgemeinde, erfüllen muss, dar.